Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 20. August 2026
Cargofield GmbH, Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln, Schweiz
UID CHE-105.990.179 · kontakt@businessapp.ch
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software BusinessApp, die von der Cargofield GmbH (nachfolgend «Anbieterin») als Dienstleistung über das Internet bereitgestellt wird. Sie gelten gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss und Testphase
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin die Anmeldung des Kunden freigibt und die Umgebung bereitstellt. Die Anbieterin ist frei, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde bestimmt eine Inhaberin oder einen Inhaber, die oder der zur Verwaltung der Umgebung befugt ist.
Die Anbieterin stellt die Umgebung zunächst für eine kostenlose Testphase von 30 Tagen zur Verfügung. Während dieser Zeit entstehen keine Kosten, es ist keine Zahlungsangabe erforderlich und es besteht keine Kündigungspflicht. Die Testphase endet automatisch. Entscheidet sich der Kunde für die weitere Nutzung, beginnt die Vertragslaufzeit nach Ziffer 7 am Tag nach Ablauf der Testphase. Andernfalls wird die Umgebung gesperrt und nach Ziffer 8 gelöscht.
3. Leistungsumfang
Die Anbieterin stellt dem Kunden eine eigene, von anderen Kunden abgetrennte Umgebung unter einer Subdomain zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif gemäss der Beschreibung auf businessapp.ch im Zeitpunkt der Bestellung.
Die Anbieterin entwickelt die Software laufend weiter. Verbesserungen und neue Funktionen werden ohne Mehrkosten bereitgestellt, soweit sie zum gebuchten Tarif gehören. Die Anbieterin darf Funktionen anpassen oder ersetzen, sofern der vertraglich geschuldete Nutzen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt sie mindestens 30 Tage im Voraus an; der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
4. Verfügbarkeit und Unterhalt
Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Geplante Unterhaltsarbeiten werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorgängig angekündigt. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Unterbrüche, die auf höherer Gewalt, Störungen bei Vorleistenden oder auf der Infrastruktur des Kunden beruhen.
5. Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter.
- Jede natürliche Person, die das System nutzt, benötigt einen eigenen Benutzerzugang. Das Teilen von Zugängen ist nicht gestattet.
- Der Kunde verantwortet die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von ihm erfassten Daten.
- Der Kunde nutzt BusinessApp nicht für rechtswidrige Zwecke und beeinträchtigt den Betrieb nicht.
- Der Kunde meldet Sicherheitsvorfälle und missbräuchliche Nutzung unverzüglich.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung publizierten Preise. Die Vergütung bemisst sich nach Tarif und Anzahl der eingerichteten Benutzer. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen zwei Zahlweisen:
- Monatlich: Verrechnung jeweils zu Beginn des Monats über die gesamte Laufzeit.
- Jährlich: Eine Rechnung für die gesamte Laufzeit im Voraus. Dabei werden zehn statt zwölf Monate verrechnet, zwei Monate entfallen.
Im ersten Vertragsjahr gewährt die Anbieterin einen Nachlass von 40 Prozent auf die Vergütung. Der Nachlass wird auf jeder betroffenen Rechnung gesondert ausgewiesen und endet mit Ablauf der ersten Laufzeit. Ab der ersten Verlängerung gilt der reguläre Preis.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin nach unbenutztem Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, den Zugang zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
Erhöht der Kunde während der Laufzeit die Anzahl der Benutzer, wird die Differenz anteilig für die verbleibende Laufzeit verrechnet. Eine Verringerung wird auf den Beginn der nächsten Laufzeit wirksam.
Preisanpassungen kündigt die Anbieterin mindestens 60 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsdauer an. Sie werden frühestens mit der nächsten Verlängerung wirksam. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen, auch wenn die Frist nach Ziffer 7 bereits abgelaufen ist.
7. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von zwölf Monaten. Sie beginnt am Tag nach Ablauf der kostenlosen Testphase nach Ziffer 2 oder, wenn auf eine Testphase verzichtet wird, am Tag der Freischaltung.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht spätestens fünf Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform, wobei E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt. Massgebend für die Fristwahrung ist der Zugang bei der Anbieterin.
Die Anbieterin weist den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist auf das bevorstehende Fristende hin. Unterbleibt dieser Hinweis, kann der Kunde die Kündigung noch innert 14 Tagen nach Beginn der neuen Laufzeit mit Wirkung auf deren Beginn nachholen.
Während der Testphase nach Ziffer 2 besteht keine Kündigungspflicht. Sie endet ohne Zutun des Kunden.
Die Anbieterin darf den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden, insbesondere bei erheblicher Verletzung dieser Bedingungen, bei Missbrauch oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung. Bei jährlicher Zahlweise erstattet sie in diesem Fall den auf die nicht genutzte Restlaufzeit entfallenden Anteil nicht, soweit sie die Beendigung nicht zu vertreten hat.
8. Daten des Kunden
Sämtliche vom Kunden erfassten Daten bleiben in seinem Eigentum. Die Anbieterin bearbeitet sie ausschliesslich im Auftrag des Kunden zur Erbringung der vertraglichen Leistungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Nach Vertragsende stellt die Anbieterin dem Kunden während 30 Tagen einen vollständigen Export in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die Daten innert weiterer 60 Tage gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
9. Sicherungskopien
Die Anbieterin erstellt regelmässig Sicherungskopien. Diese dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht nicht.
10. Rechte an der Software
Sämtliche Rechte an BusinessApp verbleiben bei der Anbieterin. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Betrieb. Eine Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Unterlizenzierung ist nicht gestattet.
11. Gewährleistung und Haftung
Die Anbieterin erbringt ihre Leistungen fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt. Sie gewährleistet nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder jedem Anwendungszweck des Kunden genügt.
Die Anbieterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Vergütung beschränkt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
12. Beizug Dritter
Die Anbieterin darf zur Leistungserbringung Dritte beiziehen, insbesondere für Hosting und E-Mail-Versand. Sie verpflichtet diese auf Vertraulichkeit und Datenschutz und haftet für deren Leistung wie für ihre eigene.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
14. Referenznennung
Die Anbieterin darf den Kunden nur mit dessen vorgängiger Zustimmung als Referenz nennen. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Die Anbieterin kann diese Bedingungen anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten, gelten sie als angenommen. Im Fall des Widerspruchs darf jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Einsiedeln, Kanton Schwyz.